Allgemeine Geschäftsbedingungen von Životní mapy, s.r.o.

Vertragsbedingungen und AGB

1. Gegenstand des Vertrages

a) Grundlage der KOPS METHOD® ist das vorbereitende Erstgespräch zwischen den beiden Parteien. Hierbei wird das Thema/der Grund für die projektiv-diagnostische Methode vom Klienten benannt. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Methode zu dem Thema bzw. Grund wie auf Seite 1 benannt.
b) Die/der zertifizierte Fachfrau/-mann der KOPS METHOD® erbringt ihre/seine/ Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr/ihm von dem Klienten oder der gesetzlichen Vertreter/in zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor.

2. Verantwortung der/des zertifizierten Fachfrau/-mann der Kops Methode

a) Die/der zertifizierte Fachfrau/-mann der KOPS METHOD® wird die eingesetzten Methoden und Techniken dem Klienten zu jedem Zeitpunkt der Durchführung erläutern sowie auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die Methode eventuell neue relevante Beziehung im Leben des Klienten schafft. Der Klient experimentiert z.B. mit neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben.
b) Alle Informationen werden von der/dem zertifizierten Fachfrau/-mann der KOPS METHOD® vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Auftragsverhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung/dem Einverständnis des Klienten.
c) Über die Sitzung wird von der/dem zertifizierten Fachfrau/-mann der KOPS METHOD® ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. (Dies dient dem Schutz beider Parteien.)
d) Die KOPS METHOD® verwendet eine speziell für diese projektiv-diagnostische Methode entwickelte Visualisierung in Form eines Baums. Die hierin gemachten Angaben dienen der Diagnostik und Potentialfindung. Die Ausfertigung (z.B. Flipchart) verbleibt bei der/dem zertifizierten Fachfrau/-mann der KOPS METHOD®. Der Klient hat auf Verlangen jederzeit Einsicht. Bei eigenem Bedarf kann von der Visualisierung ein Foto durch den Klienten erstellt werden.

3. Verantwortung des Klienten

a) Die Durchführung der KOPS METHOD® beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die/der zertifizierte Fachfrau/-mann macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Die/der zertifizierte/n Fachfrau/-mann steht dem Klienten als Prozessbegleiter/in und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
b) Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Klient ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund der KOPS METHOD® durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

4. Ort der Durchführung KOPS METHOD®

Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, finden die Sitzungen in den Räumen der/dem zertifizierte Fachfrau/-mann der KOPS METHOD® statt.

5. Zeitrahmen, Vergütung

Die Durchführung der KOPS METHOD® ist zeitlich begrenzt. Der Zeitrahmen beträgt 2-3 Stunden und das Honorar für die Durchführung einer Sitzung beträgt 200 €.
Wird ein abweichender Ort für die Sitzung vereinbart, so werden zusätzlich 0,35 € pro gefahrenen Kilometer als Anfahrtspauschale berechnet.

6. Kündigung und Vertragslaufzeit

6.1 Die Zusammenarbeit und Durchführung der KOPS METHOD® ist mit keiner Vertragslaufzeit verbunden, außer hierzu wurde eine Vereinbarung getroffen.
6.2 Sobald der Kunde einen Termin bei dem/der zertifizierte/n Fachfrau/-mann erhalten hat, hält sich der die/der zertifizierte Fachfrau/-mann diesen Termin für den Klienten frei. Er/Sie kann für diesen Termin daher keine weiteren Terminanfragen annehmen.
6.3 Um eine Reservierung zu bestätigen, wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrags erhoben. Der Kunde erhält die Rechnung für diesen Betrag zusammen mit der Bestätigungsemail vom zertifizierten Fachmann/Fachfrau. Diese Reservierungsgebühr wird bei Durchführung des gebuchten Termins verrechnet.
6.4 Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
6.5 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin wird die Reservierungsgebühr einbehalten.
6.6 Bei einer Stornierung 3 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
6.7 Keine Rückerstattung bei Nichterscheinen: Falls der Klient ohne vorherige Benachrichtigung nicht zum reservierten Termin erscheint, wird der gesamte Betrag fällig. Dies dient dazu, den entstandenen Leerstand zu berücksichtigen.
6.8 Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls am Erscheinen verhindert ist. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der/dem zertifizierte/n Fachfrau/-mann verlangt werden.

7. Absage durch den/die Fachfrau/-mann – Änderungen im Ablauf

7.1 Kann der/die zertifizierte/n Fachfrau/-mann aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Termin einhalten wird ein Ersatztermin in Betracht gezogen werden.
In solchen Fällen kann eine Rückerstattung oder
7.2 Muss ein Termin aus den oben genannten Gründen (7.1) abgesagt werden und es findet kein Ersatztermin statt, werden dem Klienten alle bereits gezahlte Beträge erstattet.

8. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.